Auf dem 3. Stuttgarter Barcamp habe ich mir einen Vortrag zum Thema "Twitter und Recht" von Dr. Carsten Ulbricht angehört. Da ich hier einige neue Erkenntnisse mitgenommen habe, die sicher auch für euch zum Teil neu sind, gibt es hier meine Notizen. Allerdings alles ohne Gewähr, ich bin ja kein Rechtsberater ;)
- Accountname ähnlich Domainrecht (nicht fremde Marken gewerblich einsetzen)
- namechk.com ist der Name schon weg in Social Media?
- nicht so tun als sei man wer anders
- Profilbild (Urheberrechte beachten, Recht am eigenen Bild, Markenzeichen)
- Impressumspflicht (nur geschäftsmäßig, Link zum Impressum (max. 2 Klicks))
- z.B. auch bei ebay, facebook, ...
- bei Twitter in die Biografie oder URL in der Hintergrundgrafik anzeigen
- Inhalte
- Tatsachenbehauptung (objektiv feststellbar) -> vorsichtig sein, müssen wahr sein
- Meinungsäußerung -> Meinungsfreiheit ("ich finde"), vertretbar
- aber keine reine Beleidigung, Verschmähung (Muttiregelung)
- Wettbewerbsrecht
- gilt nicht im privaten Bereich, nur im Geschäftlichen zw. Wettbewerbern
- Unternehmen darf nicht anonym über andere Unternehmen schreiben (muss sich erkennbar machen)
- Direct Messages (DM) können als Spam eingestuft werden (wie bei E-Mails), wenn Werbung drin ist, nur mit vorheriger Zustimmung des Nutzers (nur "folgen" ist keine Zustimmung für werbliche Inhalte per Direct Messages)
- Links -> Haftung (kann mich da nicht herausziehen per Disclaimer)
- Haftung wenn ich mir Inhalt zueigen mache (nicht bei Distanzierung)
- Link zu youtube mit Copyright-verletzendem Inhalt: noch keine Entscheidung
- Urheberrecht
- Schutz bei persönlicher, geistiger Schöpfung
- Text muss Schöpfungshöhe haben
- Bilder, Videos und Musik immer geschützt, Nutzung nur mit Einstimmung
- nicht geschützt: Produktbeschreibung
- anders Roman, schwer bei Blogeinträgen (Schöpfungshöhe)
- Zitate: Verwendung von fremden Bild oder Textauszug möglich, mit Nennung woher es kommt
- Tweets: nur geschützt wenn kreativ (daher eigentlich nicht)
- Schöpfungshöhe möglich bei Twitter Streams: Gedicht mit 5000 Tweets
- Tweetinhalte kopieren ok, aber besser anonymisieren
- nicht Kundendaten von Störer (Kunde) rausgeben (Datenschutz)
- Betreiber ist Mitstörer:
- keine Pflicht zur Vorabkontrolle, Verantwortlichkeit erst ab Kenntnis ("notice & take down"), wenn ein Fall aufgetreten ist, muss ich technische Prüfungsmaßnahmen einrichten (Filtersysteme)
Weitere Informationen:
- Offizielle Seite des 3. Stuttgarter Barcamps
- Foliensatz und Video zum Vortrag "Twitter und Recht"
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